Referat zur wachsenden Kriegsgefahr und zum Friedenskampf

Der drohende Atomkrieg


Das Foto zeigt das zerstörte Hiroshima mit einer Notiz des „Enola-Gray“-Bomberpiloten Paul Tibbet. Foto: public domain

Hiroshima und Nagasaki

300.000 Japanerinnen und Japaner, die zivile Bevölkerung zweier Großstädte, wurden im August 1945 gnadenlos durch Atombomben umgebracht, um der UdSSR, dem Land, das die größten Opfer bei der Niederringung des faschistischen Deutschland gebracht hatte, die militärische Überlegenheit der USA zu demonstrieren. US-Präsident Truman drückte es so aus:

„Wenn die so explodiert, wie ich mir das vorstelle, habe ich mit Sicherheit einen Hammer gegen diese Jungs.“

Eindämmung

Im Juni 1945 ist die UNO gegründet worden (Artikel 1 der Charta, Hauptaufgaben der UNO: die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit). Im Oktober sind ihr Großbritannien und die USA beigetreten. Aber gemäß einem Spruch, der Churchill nachgesagt wird („wir haben das falsche Schwein geschlachtet“), lag schon im Dezember 1945 ein Kriegsplan gegen die UdSSR parat, die „Operation Totality“ (JIC 329/1). Dieser Plan sah für den Fall eines sowjetischen Angriffs den Abwurf von 30 Atombomben auf 20 sowjetische Städte vor, unter anderem auf Moskau und Leningrad. Drei Jahre später hatte der Plan noch an Umfang gewonnen. Nun sah er vor, 133 Atombomben auf sowjetische Städte zu werfen.
Angesichts dessen beschleunigte die Sowjetunion ihrerseits ihr Atomprogramm. Am 29. August 1949 war es soweit. Bis dahin war die USA zwar militärisch überlegen. Aber ein Krieg gegen die Sowjetunion, der Verbündeten in der Anti-Hitler-Koalition, war zuvor politisch undenkbar gewesen. Denn die Welt hatte den Krieg satt, freute sich am Sieg über den Faschismus und achtete die Rote Armee als diejenige, die die Hauptlast des Krieges getragen hatte.
Aber die ideologischen Apparate arbeiteten wirksam daran, antifaschistische Masseneinstellungen in antikommunistische umzukehren. Stichwort McCarthy.
US-Präsident Truman verkündete am 12. März 1947 im Kongress die Eindämmungs­po­li­tik („Containment policy“) gegen die Sowjetunion. Der Kampfbegriff Eindämmungspolitik unterstellt eine Flut oder sonst einen massenhaften Drang, der eingedämmt werden müsse. Von der Sowjetunion ging sicher keine Kriegsgefahr aus. Ein Export der Revolution widersprach der leninistischen Außenpolitik. Ohnehin war die UdSSR mit Wiederaufbau ausgelastet - anders als die USA. Deren Fabriken waren unbeschädigt, die enormen Kriegsgewinne verlangten nach profitablen Anlagemöglichkeiten. Aufrüstung, Marshallplan und Wiederaufbau boten davon reichlich.

Europäische Union

Am 7. Mai 1948 tagte erstmalig die Eu­ropean Con­fe­rence on Fe­de­ra­ti­on in Den Haag. Als eine Keimzelle der Europäischen Union (EU) gilt die Montanunion, die am 18. April 1951 aus der Taufe gehoben worden ist.

Gründung der NATO

Schon am 4. April 1949 ist der Nordatlantikpakt geschlossen worden. Bekanntlich wurde Deutschland dem Potsdamer Abkommen zum Trotz geteilt. Aus den Westzonen wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland. Hier gelten die alten Eigentumsverhältnisse. Die DDR entstand fünf Monate später, am 7. Oktober 1949.
John Foster Dulles, unter Eisenhower US-Außenminister (1953-1959), wollte mehr als Eindämmungspolitik. Er wollte das Rollback. Also die Fähigkeit und Bereitschaft, den Einfluss des UdSSR und des sich entwickelnden realen Sozialismus mit allen militärischen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Mitteln zurückzudrängen. Es ging allemal um die Herstellung von Kriegstüchtigkeit. Am 5. Mai 1955 trat die BRD der NATO bei, kurz danach organisierten sich die Warschauer Vertrags-Staaten.
Bekanntlich hat der Imperialismus 1989/90 den Kalten Krieg gewonnen und seinen Sieg unverzüglich dazu genutzt, seine ökonomischen und militärischen Positionen auf dem gesamten Globus auszubauen.

Osterweiterung

Am 1. Mai 2004 wurden zehn Länder in die EU aufgenommen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Es folgte drei Jahre später die zweite Osterweitung mit Bulgarien und Rumänien.
Parallel dazu waren am 12. März 1999 Polen, Tschechien, Ungarn in die NATO integriert worden, es folgten am 29. März 2004 Bulgarien, Rumänien und die Slowakei, gleichzeitig mit den vormalig sowjetischen Republiken Estland, Lettland, Litauen. Vor Aufnahme von jugoslawischen Teilrepubliken mussten Kriege geführt werden. Seit dem 29. März 2004 gehört Slowenien zur NATO. Am 1. April 2009 waren Albanien und Kroatien an der Reihe, am 5. Juni 2017 Montenegro und am 27. März 2020 Nordmazedonien.
Schließlich wurden mit Finnland (am 4. April 2023) und Schweden (7. März 2024) zwei weitere Nachbarn Russlands aufgenommen.

Nikaragua und Völkerrecht

Nach dem Sieg der Sandinisten im Juli 1979 wurden konterrevolutionäre Kräfte, sogenannte Contras, durch die USA mit Waffen und Geld versorgt. Nikaragua hat auf die Terrorangriffe selbstverständlich nicht mit Bomben auf Washington geantwortet, sondern mittels Klage vor dem zuständigen Weltgerichtshof in Den Haag. Zwar erklärten die USA das Gericht für nicht zuständig. Der Weltgerichtshof akzeptierte aber die Beschwerde der nikaraguanischen Regierung und verurteilte die „unrechtmäßige Anwendung von Gewalt“– was ein anderes Wort für internationalen Terrorismus ist – durch die Vereinigten Staaten. Der Weltgerichtshof wies die USA an, das Verbrechen zu beenden und massive Reparationen zu leisten. Die USA wiesen die Entscheidung des Gerichts zurück und verkündeten: Von nun an erkennen wir die Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht mehr an. Daraufhin wandte sich Nikaragua an den UN-Sicherheitsrat, der eine Resolution erwog, die alle Staaten dazu aufrief, die internationalen Gesetze zu befolgen. Die Vereinigten Staaten legten ihr Veto gegen die Resolution ein.
Als nächstes wandte sich Nikaragua an die Vollversammlung der Vereinten Nationen. Zuletzt standen zwei Stimmen, nämlich allein die von USA und Israel, gegen die Resolution, die zur Befolgung des Völkerrechtes ermahnte. An diesem Punkt hatte Nikaragua keine weiteren gesetzlichen Möglichkeiten mehr. Die Regeln des Völkerrechts, so politisch hilfreich und erhellend sie zur nachträglichen Bewertung von Konflikten sein mögen, eignen sich bis heute kaum dazu, Kriege zu verhindern und beizulegen.

Jugoslawien und Völkerrecht

Der Krieg gegen Jugoslawien begann schon mit der staatlichen Anerkennung der Teilrepublik Kroatien am 18. Dezember 1991 durch die bundesdeutsche Regierung. Es folgte am 23. Dezember die Anerkennung Sloweniens, am 6. April 1992 Bosnien-Herzegowinas. So wurde ein lang andauernder Sezessionkrieg ausgelöst. Das Daytoner Abkommen vom 14. Dezember 1995 teilte Bosnien-Herzegowina in Teilrepubliken auf. Überwacht wurde die Aufteilung durch die von der NATO geführte, 63.000 Mann starke IFOR-Streitmacht. Die Bundeswehr beteiligte sich mit 4.000 Soldaten.
Auf Initiative der sogenannten Balkan-Kontaktgruppe, vorwiegend Vertreter von NATO-Ländern - Jelzins Russland war aber auch dabei - begannen am 6. Februar 1999 im Schloss Rambouillet bei Paris Verhandlungen über einen Friedensvertrag zwischen der jugoslawischen Regierung und Vertretern der separatistischen Terrororganisation UÇK.
Der erste Vertragsentwurf gefiel der UÇK nicht, der zweite enthielt für Jugoslawien eine vollständige Kapitulation und sah die Stationierung von 28.000 NATO-Soldaten vor, die zudem noch von Jugoslawien („mit allen angemessenen Mitteln und mit Priorität“) bezahlt werden sollten. Artikel 8 verlangte beispielsweise: „Das Nato-Personal soll sich mitsamt seiner Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Ausrüstung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen können. Das schließt ein - ist aber nicht begrenzt auf - das Recht zur Errichtung von Lagern, die Durchführung von Manövern und das Recht auf die Nutzung sämtlicher Regionen oder Einrichtungen, die benötigt werden für Nachschub, Training und Feldoperationen.“
Hermann Scheer, SPD-MdB, der den Text veröffentlichte – wir hätten sonst nicht davon erfahren -, sagte dazu: „Es war unrichtig von der Bundesregierung, zu glauben und dem Parlament und der Öffentlichkeit zu suggerieren, dieser Vertrag hätte von Belgrad jemals unterschrieben werden können."
Der restjugoslawischen Regierung wurde ein Ultimatum gesetzt. Es verstrich und diente der NATO als Begründung für die am 24. März 1999 begonnene Bombardierung. Sie endete im Juni 1999. Zertrümmert wurden im Laufe des Krieges 60 Brücken, 19 Bahnhöfe, 13 Flughäfen, 480 Schulobjekte, 365 Klöster, Kirchen, Kultur- und historische Gedenkstätten, darunter der Park des Gedenkens an die im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht erschossenen 7.000 jugoslawischen Bürger. Zerstört oder beschädigt wurden 110 Krankenhäuser. In Schutt und Asche gelegt sind 121 Industriebetriebe, in denen 600.000 Jugoslawen in Arbeit standen. Rund 2,5 Millionen Menschen verloren damit ihre Existenzgrundlage. Über 2.500 Menschen wurden getötet, mehr als 10.000 verletzt. Dreißig Prozent aller Getöteten und vierzig Prozent der Verstümmelten und Verletzten waren Kinder. Es würde den Umfang dieses Vortrags sprengen, weitere völkerrechtswidrige Maßnahmen von NATO-Staaten aufzuzählen. Erinnert sei nur an die Kriege gegen Irak, Libyen, Afghanistan, Somalia und den Iran.

Rüstungsbeschränkung und Abrüstungsverträge

Auch das Folgende muss lückenhaft bleiben. Es geht um die einseitige Kündigung von Abrüstungs-, bzw. Rüstungsbeschränkungsabkommen, namentlich mit der UdSSR, bzw. Russlands.

- ABM
Der ABM-Vertrag (Vertrag über die Begrenzung von antiballistischen Raketenabwehrsystemen). Er ist am 28. Mai 1972 mit unbefristeter Gültigkeit abgeschlossen worden. Am 13. Juni 2002 traten die USA einseitig vom Vertrag zurück.

- INF
Der INF-Vertrag betraf ein Bündel bilateraler Verträge und Vereinbarungen zwischen den USA und der UdSSR bzw. Russland über die Vernichtung aller bodengestützten Nuklearraketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (zwischen 500 und 5.500 Kilometer). Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington unterzeichnet. Er galt auf unbeschränkte Dauer. Am 1. Februar 2019 stiegen die USA aus dem INF-Vertrag aus.
Von nuklearer Abrüstung ist 80 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki nicht mehr die Rede.

Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden
Im Weißbuch der Bundeswehr vom Juli 2016 wird Russland erstmals als militärischer Gegner der Bundeswehr markiert. Der Text hält sich an das Motto: Haltet den Dieb! Zitat: „Die Krise in der und um die Ukraine ist konkreter Niederschlag einer langfristigen innen- und außenpolitischen Entwicklung. Russland wendet sich dabei von einer engen Partnerschaft mit dem Westen ab und betont strategische Rivalität. International präsentiert sich Russland als eigenständiges Gravitationszentrum mit globalem Anspruch. Hierzu gehört auch eine Erhöhung russischer militärischer Aktivitäten an den Außengrenzen von Europäischer Union (EU) und Nordatlantischer Allianz (NATO). Im Zuge einer umfassenden Modernisierung seiner Streitkräfte scheint Russland bereit, an die Grenzen bestehender völkervertraglicher Verpflichtungen zu gehen. Der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente zur gezielten Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden schafft Unsicherheit in Bezug auf russische Ziele. Dies erfordert Antworten der betroffenen Staaten, aber auch von EU und NATO.“ (S. 32).

KZV

Wenige Wochen später veröffentlichte das Innenministerium eine „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV). Darüber berichtete die Kölnische Rundschau am 23. August 2016 unter der Überschrift „Bund bereitet Bevölkerung auf den Kriegsfall vor“: „Es ist harter Stoff, mit dem die Bundesregierung die Bevölkerung in dieser Woche konfrontiert. Denn den meisten Menschen hierzulande dürften trotz aller alarmierenden Berichte die globalen Krisen doch hinreichend weit entfernt erscheinen, um daraus keine Kriegsgefahr für Deutschland abzuleiten. Nun aber legt die Bundesregierung mit der bisher vertraulichen 'Konzeption Zivile Verteidigung' einen Plan vor, dessen Entwurf dieser Zeitung vorliegt und der alle Möglichkeiten kriegerischer Angriffe durchspielt, die man sich vorstellen kann: von der atomaren Bedrohung über einen biologischen oder chemischen Angriff bis hin zu einem Cyberangriff auf kritische Infrastruktur wie die Wasser- oder Stromversorgung.“

Der Maidan

Im November 2013 hatte die ukrainische Regierung den Mut, das Assoziationsabkommen mit der EU abzulehnen. Daraufhin kam es zu gewaltsamen Tumulten auf dem Maidan. Dort überwog faschistische Symbolik: Bilder von Stepan Bandera, Wolfsangeln, Dreizacke, Fahnen der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN). Aber Janukowitsch und Vertreter der Opposition unterzeichneten am 21. Februar 2014 eine Übereinkunft über die friedliche Lösung der Krise. Das Papier war mit Steinmeier, seinerzeit deutscher Außenminister, Sikorski (Polen) und Fabius (Frankreich) abgesprochen und von ihnen mit einer Garantie versehen worden.
Aber offenbar passte das den USA nicht. Es folgte ein Rechtsputsch, der von den USA (Victoria Nuland: „Fuck the EU“) orchestriert wurde. Am Samstag, den 22. Februar, stürmte der „rechte Sektor“ das Parlament. Am folgenden Montag berichtete die „junge Welt“ (jW): Kampfgruppen des „Rechten Blocks“ und der „Selbstverteidigung“ des Maidan hätten am Freitag die Kontrolle über die Hauptstadt Kiew übernommen. Da die Polizei ihre Arbeit offenbar eingestellt hat, patrouillieren die Faschisten durch die Straßen und kontrollieren die Flughäfen. Witali Klitschko erklärte, die Kämpfer des „Rechten Blocks“ seien derzeit die einzigen, die für Ordnung sorgen könnten. Eine neue Polizei müsse erst aufgebaut werden.
Reinhard Lauterbach von der jW berichtet von einem harten nationalistischen Kurs der neuen Mehrheit im Parlament. Am Sonntag, den 23. Februar, wird das Sprachgesetz gekippt, das den russischsprachigen Ukrainern den öffentlichen Gebrauch ihrer Sprache gewährt hatte. Der „Rechte Block“ erklärt höhnisch, er habe nichts gegen die Russen und Russischsprachigen, solange sie die ukrainische nationale Revolution unterstützen und das Recht der Ukrainer anerkennen, Herren im eigenen Haus zu sein. Im ganzen Land werden mehrere Dutzend Lenindenkmäler und Denkmäler für den Sieg der Sowjetarmee im Zweiten Weltkrieg gestürzt. In Charkiw verteidigen Bürgerinnen und Bürger die örtliche Lenin-Statue gegen Maidan-Aktivisten.
Am 27. Februar 2014 wird Jazenjuk mit Unterstützung von „informellen“ (Wikipedia) Gruppen des Maidan zum Ministerpräsidenten einer Übergangsregierung ernannt. Wikipedia charakterisiert den Putsch: „Die Wahl war nicht in Übereinstimmung mit der ukrainischen Verfassung“. „Die Financial Times bezeichnet Jazenjuk als Favoriten der Amerikaner.“
Es ist leicht zu verstehen, dass überwiegend russischsprachige Landesteile des Donbass und der Krim mit dem Putsch und den folgenden Vorgängen nicht einverstanden waren. Sie hatten die Verfassung auf ihrer Seite.

Krieg gegen den Donbass

Es war nicht allein das Sprachgesetz, das die russischsprachigen Ukrainerinnen und Ukrainer gegen die neue Macht mobilisierte. In mehreren Städten der Ost- und Südukraine ging die Bevölkerung auf die Straße. In Charkiw gelang es 5.000 Demonstranten, Anhänger des „Euromaidan“ aus den staatlichen Verwaltungsgebäuden zu jagen.
Die Proteste mündeten in der Proklamation der Volkrepublik Donezk am 7. April und der Volkrepublik Lugansk am 27. April 2014. Kiew rief den Anti-Terror-Kampf aus und schickte gegen die Volkmilizen unter anderem das Asow-Bataillon an die Front. Die Sprachregelung bei uns: Im Donbass werden prorussische Separatisten bekämpft.
Wir erinnern uns an die Ereignisse in Odessa am 2. Mai 2014, als 48 Putschgegner im Gewerkschaftshaus verbrannten. Justiz wurde nicht tätig. Bei uns wurde dieses Ereignis verschwiegen.
Am 12. Mai 2014 las man in der jungen Welt (jW): Letzte Woche hat die Ukraine die erste Tranche eines Kredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) bekommen: 3,2 Milliarden US-Dollar (2,3 Milliarden Euro). Insgesamt wurden 17 Milliarden US-Dollar (12,35 Milliarden Euro) zugesagt.
Am selben Tag stimmte das Parlament in Kiew dem Gesetzesentwurf zum Verkauf von mehreren hundert Staatsbetrieben zu. Es ging um solche aus den Branchen Bergbau, Baugewerbe, Landwirtschaft, Maschinenbau, Chemische Industrie, Transportwesen, Finanzwesen und Energiewirtschaft.
Der Ausverkauf von Grund und Boden benötigte etwas mehr Zeit. Erst am 25. April 2020 konnte der Saatguthandel DLF Vollzug melden: „Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat am 31. März 2020 das ukrainische Parlament das Änderungsgesetz zur gesetzlichen Regelung des Geschäftsverkehrs mit landwirtschaftlichen Böden verabschiedet. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Möglichkeit, mit Grund und Boden in der Ukraine zu handeln, eingeführt. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Juli 2021 sind die Eigentümer von landwirtschaftlichen Böden berechtigt, diese zu verkaufen. Die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke durften zuvor von deren Eigentümern nur an dritte Personen verpachtet werden.“

Minsk I und II

Am 5. September 2014 war Minsk I unterzeichnet worden, ein Vertrag, der an der Donbass-Front einen Waffenstillstand vorsah. Er hielt nicht. Zu Minsk II kam es erst nach einer deutlichen Niederlage der Kiewer Truppen bei Debalzewo, wo sie an der Kontaktlinie einen Keil hatten bilden können, um strategisch wichtige Verkehrs- und Kommunikationswege zwischen Luhansk und Donezk zu blockieren. Das verhinderten aber die Volksmilizen der beiden Donbass-Republiken, womöglich unterstützt durch russische Kräfte. Die Kiewer konnten zurückgekämpft werden. Unter dem Eindruck dieser Niederlage wurde am 18. Februar 2015 ein „Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen“ oder kurz „Minsk II“ unterzeichnet. Das Abkommen sollte den Krieg in der Ostukraine beenden und eine politische Lösung des Konflikts herbeiführen. Verabredet war ein Waffenstillstand, der Abzug schwerer Waffen, eine OSZE-Überwachung, regionale Wahlen und die Abstimmung über die Autonomie dieser Gebiete.
Garantiert wurde diese Vereinbarung von Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine (plus die Donbass-Republiken über eine Kontaktgruppe). Und auf Antrag von Russland verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig am 17. Febuar 2015 den Minsk-II-Vertrag als Resolution 2202. Vergeblich. Die OSZE registrierte allein im Jahr 2017 über 400.000 Verstöße. Bis 2022 kamen in diesem verschwiegenen Krieg 14.000 Menschen ums Leben. Das Kiewer Parlament verweigerte bis zuletzt die Umsetzung von Minsk II. Der Krieg ging weiter. Russland erkannte am 21. Februar 2022 die Volksrepubliken Donezk und Lugansk völkerrechtlich an und griff drei Tage später mit eigenen Truppen militärisch ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren 1,1 Millionen Menschen nach Angaben des UNHCR in Nachbarländer geflohen, die meisten davon, 900.000, nach Russland. Darüberhinaus gibt es 1,4 Mio Binnenflüchtlinge.

Die Frage der Kriegsschuld

„Man kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob der Krieg hätte verhindert werden können. Aber zweifellos hätten ernsthafte Verhandlungen die Aussicht darauf deutlich verbessert.“ So beurteilte General a.D. Harald Kujat acht Jahre später, am 12. Februar 2023, die Vorgänge. Kujat war von 2000 bis 2002 als 13. Generalinspekteur der Bundeswehr der ranghöchste Offizier der Bundeswehr gewesen und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses und damit auch des NATO-Russland-Rats.
Kujat weiter:

„Im Wesentlichen wäre es um einen Verzicht der Ukraine auf die Nato-Mitgliedschaft und auf die Stationierung amerikanischer und anderer westlicher Streitkräfte auf ukrainischem Territorium, die Bereitschaft zu größerer Transparenz bei den amerikanischen Systemen des Nato-Raketenabwehrsystems und um größere Minderheitsrechte für die russischsprachige Bevölkerung im Donbass, also die Realisierung des Minsk II-Abkommens, gegangen.“


„Eine wesentliche Ursache für diesen Krieg ist die Tatsache, dass die Ukraine ihre Verpflichtung aus dem Minsk II-Abkommen nicht erfüllt hat. Vereinbart war, dass die ukrainische Regierung der russischsprachigen Minderheit im Donbass bis Ende 2015 durch eine Verfassungsänderung größere Autonomie gewährt und ihnen Minderheitsrechte zugesteht, die in der Europäischen Union die Regel sind.“


Und Kujat bezog sich auf Angela Merkel, die „kürzlich erklärt habe, dass sie diese Vereinbarung vermittelt hätten, um der Ukraine Zeit zu verschaffen, die diese für die Aufrüstung der ukrainischen Streitkräfte genutzt hat.“
Kiew hatte konsequent die Umsetzung von Minsk II verweigert. Stattdessen dekretierte Selenski am 24. März 2021 die „Beendigung der Besetzung der Krim und des Donbass“. Er konzentrierte Militär und faschistische Milizen an der sogenannten Kontaktlinie. Dieser Vorgang wurde von den Garantiemächten Deutschland und Frankreich nicht weiter kommentiert. Die Verweigerungshaltung von Kiew wurde nicht etwa als Skandal behandelt, sondern diplomatisch abgeschirmt. Die NATO rüstete die Ukraine stattdessen nach Kräften auf.

Krieg um die Ukraine

Aus den Kämpfen um den Donbass wird ein Krieg um die Ukraine. Die Welt staunt über deutsche Omnipotenz- und Vernichtungsphantasien. Außenministerin Baerbock tut sich besonders hervor. Friedensideen dagegen bleiben rar. Die Veränderung der globalen Machtverhältnisse zu erkennen, neue diplomatische Spielräume für einen friedlichen Interessenausgleich zu nutzen, vor allem Kriegshetze zu vermeiden – das übersteigt immer noch die Kompetenzen unseres Regierungspersonals. Wieder einmal folgt die deutsche Politik den Lockungen des militärisch-industriellen Komplexes. In der Hoffnung, die Widrigkeiten der Überproduktionskrise durch Kriegsgewinne vermeiden zu können, marschiert sie stracks Richtung Weltkrieg.
Die Kündigung von Abrüstungs- und Rüstungsbegrenzungsabkommen durch die USA sind auf russischer Seite selbstverständlich nicht als Friedensgesten verstanden worden. Sie hatten entsprechend unfreundliche Folgen. Der Ukrainekrieg wird weder durch charakterliche Mängel, die Putin zugeschrieben werden, noch von uneuropäischen Zivilisationsdefiziten der Russen verursacht. Und der Krieg wird nicht durch immer größere Knüppel beendet werden, sondern durch ausgehandelte Kompromisse.
EU und NATO schweigen hartnäckig, aber vergeblich zum Bandera-Kult, über die ukrainische Zusammenarbeit mit der faschistischen Wehrmacht und der Beteiligung an der Judenvernichtung. Der Maidan-Putsch, die Privatisierungen, nicht zuletzt der Ausverkauf von Grund und Boden, Armut und Korruption, das Verbot der russischen Sprache haben die Ukraine geteilt und ein Drittel der Bevölkerung des Landes mutwillig zum Feind erklärt.
Angesichts dieser Lage gießt die Bundesregierung immer wieder Öl ins Feuer. Geradezu panikartig bremst sie gegenwärtig zusammen mit anderen NATO-Regierungen jede Friedensinitiative. Ihr Rezept heißt Sanktionen, Ultimaten und Lieferung weiterer Waffen. Der Krieg ist einfach ein zu gutes Geschäft. Schamlos stützen private und öffentlich-rechtliche Medien den Kriegskurs. Die apodiktische Floskel „Putins Angriffskrieg“ kann die langfristigen aggressiven NATO-Ziele aber nicht verbergen.

Die Ukraine kämpft im Auftrag und auf Rechnung der NATO-Staaten

Allein von Januar bis Juni 2015 sind Rüstungsexportgenehmigungen von 6,35 Mrd Euro erteilt und damit schon der Gesamtwert von 2014 erreicht gewesen. Von März bis September 2015 veranstaltete die NATO mindestens 13 Manöver nahe der russischen Grenze. Am 31. August begann das Marinemanöver „Sea Breeze“ im Schwarzen Meer.
Besonderes Gewicht hatte das Großmanöver TRIDENT JUNCTURE, das ab dem 28. September 2015 einen Mehrfrontenkrieg simulierte. Im Laufe des Jahres wurden mehr als 5.200 deutsche Soldaten in die osteuropäischen NATO-Staaten geschickt.
Die NATO-Verteidigungsminister beschlossen eine Aufstockung der Eingreiftruppe NATO Response Force (NRF) von 13.000 auf 40.000 Mann. Deren luftgestützte Steuerung erfolgt von Kalkar/Uedem aus.
In Kalkar ist außerdem das multinationale Joint Air Power Competence Centre (JAPCC) untergebracht, eine Planungsgruppe, die Szenarien für die Kriegführung mit konventionellen und Atomwaffen entwickeln soll. Die Tagung von 2014 hatte einen großen Krieg in Europa für möglich und durchführbar erklärt.
Schon auf der NATO-Beratung Ende Juni 2015 ging es um die „Anpassung“ der NATO-Nuklearstrategie. Drei Wochen zuvor hatte Poroschenko ein Gesetz verabschieden lassen, das „die Bedingungen der Streitkräfte anderer Staaten auf dem Territorium der Ukraine“ regelt. In Artikel 4 heißt es: „Potentielle Träger von Kernwaffen und anderen Arten von Massenvernichtungswaffen werden nach internationalen Abkommen der Ukraine für eine Stationierung auf Zeit in der Ukraine erlaubt, sofern die geeignete Steuerung hinsichtlich der Stationierung auf dem Territorium der Ukraine durch die Ukraine selbst gesichert ist.“ (zitiert nach Ralph Hartmann im „Ossietzky“ 16/2015)
(Die letzten Absätze waren Gegenstand der Diskussion schon auf unserer Bezirksdelegiertenkonferenz im September 2015.)
Seit dem 1. April 2025 ist eine Panzerbrigade der Bundeswehr dauerhaft in Litauen an der Grenze zu Russland stationiert. Die Brigade umfasst 4800 Soldaten sowie 200 zivile Angehörige der Bundeswehr. Sie werden mit 44 Kampfpanzern, 44 Schützenpanzern, 18 Panzerhaubitzen und 65 leicht gepanzerte Spähwagen ausgerüstet. Pistorius hatte im Juni 2023 die Neuaufstellung und dauerhafte Stationierung der Kampfbrigade in Litauen als „Leuchtturmprojekt der Zeitenwende“ angekündigt.

Modernisierung der Arsenale

In Büchel lagern 10 bis 20 US-amerikanische Atomwaffen. Die werden gegenwärtig abgezogen und gegen modernere ausgetauscht. Die neue, lenkbare, „smarte“ Version hört auf den schönen Namen B61-1. Ins Ziel würden sie von Bundeswehr-Tornados (bis vor kurzem) geflogen werden. Das war die erste Aufgabe, die sich aus der „Nuklearen Teilhabe“ ergibt. Die zweite ist die Mitarbeit der Bundeswehr in der „Nuklearen Planungsgruppe der NATO“.
Für die neuen Bomben sind neue Trägersysteme erforderlich. Künftig werden die US-Atomwaffen von F-35-Tarnkappenbombern ins Ziel gebracht werden. Diese F-35 sollen in den USA gekauft und Teile davon von Rheinmetall hergestellt werden. Die Kosten der neuen Geräte betragen rund 10 Milliarden Euro.
Wegen neuer Bomben und Trägersysteme sind zudem Umbaumaßnahmen in Büchel fällig. Das kostet noch einmal 2 Milliarden Euro. Wegen des Umbaus ist der Standort Büchel gegenwärtig geschlossen. Folglich finden zur Zeit die regelmäßigen Atomkriegsübungen „Steadfast Noon“ von Nörvenich aus statt. Der Lärm, der dabei entsteht, geht uns in Köln gehörig auf die Nerven. Die Demonstration am 11. Oktober, 12.00 Uhr in Nörvenich wird weitere Ohren hellhörig machen.

Dark Eagle

Das neueste Waffensystem heißt Dark Eagle (siehe FAZ 23. August 2025). Dabei handelt es sich um eine Hyperschallrakete, mindestens fünf mal schneller als der Schall. Erste Exemplare wollen die USA schon bis Ende September stationieren. Damit erweitern sie ihre Möglichkeiten zu weiterreichenden Angriffen: die hohe Geschwindigkeit und die schwer vorhersehbaren Flugkurven machen eine Verteidigung schwierig. Innerhalb einer Stunde soll jedes Ziel auf der Welt getroffen werden können. Dark Eagle hat eine Reichweite von 2775 Kilometern. Mittels Kombination aus Geschwindigkeit, Genauigkeit, Manövrier- und Überlebensfähigkeit dieses Geräts verspricht sich das Pentagon die Zerstörung feindlicher Kapazitäten – darunter Verteidigungs- und Kommunikationssysteme, Langstreckenwaffen oder andere kritische Ziele.

Typhon

Vor einem Jahr, am 10. Juli 2024, erklärten Bundeskanzler Scholz und der damalige US-Präsident Biden, dass bis 2026 hierzulande US-Mittelstreckenwaffen unter US-Kommando stationiert werden. Nun beabsichtigt die Bundesregierung, selbst ein neues Raketensystem zu erwerben, da die USA offenbar zögern.
Das „Typhon"-System von Lockheed Martin besteht aus vier mobilen Abschusscontainern, einer Befehlseinheit und Unterstützungsfahrzeugen. Die Abschusscontainer können sowohl „Tomahawk"-Marschflugkörper als auch „SM-6"-Raketen starten - also genau die Raketentypen, deren Stationierung im vergangenen Jahr von Scholz angekündigt worden war.
Die „Tomahawks" haben eine Reichweite von mindestens 2.000 Kilometern und könnten Ziele tief innerhalb Russlands treffen. Die „SM-6"-Raketen können zur Flug- und Raketenabwehr eingesetzt werden, aber auch offensiv gegen Land- und Seeziele.
Am 23. Juli war in der jW eine Einschätzung von Jürgen Wagner zu lesen. Mit dem »Typhon« greife die Bundesregierung nach einem Waffensystem, dessen Stationierung der aufgekündigte INF-Vertrag untersagt hatte. Das »Typhon«-Waffensystem sei für Angriffe tief im russischen Hinterland geradezu prädestiniert. Weder »Tomahawk« noch SM-6 seien – zumindest auf absehbare Zeit – atomar bestückbar. „Das »Entscheidende«, so wird Pistorius zitiert, sei »die Reichweite dieser Waffensysteme«, die »deutlich größer« sei als alles, was bislang in Europa verfügbar sei, wodurch eine wichtige Fähigkeitslücke geschlossen würde.“
Wagner: „Tatsächlich handelt es sich hierbei im Gegensatz zu den bereits in großer Zahl vorhandenen luft- oder seebasierten Mittelstreckenwaffen um landgestützte Systeme, die aus gutem Grund bis zur US-Aufkündigung des INF-Vertrages im Februar 2019 verboten waren – denn see- und luftgestützte Waffen brauchen länger, um ihr Ziel zu erreichen, und damit bleibt Zeit für die Lagefeststellung und für einen etwaigen Gegenschlag. Sie sind damit per se nur bedingt offensiv für Überraschungsangriffe auf strategische Ziele (Radaranlagen, Raketensilos, Kommandozentralen) geeignet – ganz im Gegenteil zu den landgestützten Systemen, an denen sich Deutschland nun interessiert zeigt.“ Claudia Major, damals noch für die regierungsberatende „Stiftung Wissenschaft und Politik“ tätig, habe schon im vergangenen Jahr im Handelsblatt aus dem offensiven Charakter dieser Waffen keinen Hehl gemacht. Im Ernstfall müssten NATO-Staaten »auch selbst angreifen können, zum Beispiel, um russische Raketenfähigkeiten zu vernichten, bevor diese NATO-Gebiet angreifen können.“
Jürgen Wagner berichtet, Russland habe auf diese Entwicklung bereits reagiert. Da sich die Zeitfenster für die Lagefeststellung drastisch reduzieren, wurde mit Präsidentenerlass Nr. 991 im November 2024 die nukleare Einsatzschwelle gesenkt – es kann jetzt, kurz gesagt, früher »auf Verdacht« zurückgeschossen werden. Und nahezu zeitgleich wurde erstmals eine russische Mittelstreckenwaffe (»Oreschnik«) in der Ukraine eingesetzt. Da das gleichzeitige russische Angebot, zu einem Verbot landgestützter Mittelstreckenwaffen zurückzukehren, vom »Westen« erst gar nicht beantwortet wurde, sind inzwischen die Produktion und Stationierung dieser und anderer Mittelstreckenwaffen angekündigt worden. So sollen bis Ende 2025 zum Beispiel »Oreschnik«-Systeme in Belarus stationiert werden.
Claudia Haydt von der Informationsstelle Militarisierung (IMI) kommentiert:

„Je mehr einsatzbereite Waffen mit immer kürzerer Vorwarnzeit auf beiden Seiten vorhanden sind, umso mehr wächst das Risiko eines globalen Krieges und die Sicherheitslage verbessert sich somit nicht, sondern wird immer volatiler. Jeder Stationierungsort ist potentiell zugleich Ausgangspunkt und Ziel von Angriffen.“

Der deutsche Griff nach der Atombombe

Schon 1956, zu Zeiten von Franz Josef Strauß, ging es um atomare Begehrlichkeiten der Bundesrepublik Deutschlands. Eine starke Antiatombewegung und internationale Bedenken konnten damals Grenzen setzen.
Aber 2007 wollte der französische Präsident Sarkozy mit sich reden lassen, wenn von der anderen Rheinseite eine hinreichende finanzielle Beteiligung zu erwarten sei. Damals zierte sich Berlin noch. Der einschlägige Roderich Kiesewetter fragte später den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages nach völkerrechtlichen Hindernissen, die einer Ko-Finanzierung von Atomwaffen durch Deutschland im Wege stehen.
Dabei geht es um drei Verträge. - Nein, es gebe kein Finanzierungs- und Unterstützungsverbot für ausländische Atomwaffenpotentiale, so kann man die Antwort knapp zusammenfassen.
Claudia Haydt (IMI, 28. November 2024) macht auf eine Protokollnotiz aufmerksam, die Deutschland 1974 bei der Unterzeichnung des Nichtverbreitungspaktes hinterlegt hat: Keine einzige Regelung des Vertrags dürfe so interpretiert werden, dass sie eine europäische Einigung und besonders eine Europäische Union mit entsprechenden Atomwaffen-Kompetenzen einschränke.
Auch der wissenschaftliche Dienst gutachtete mit Datum vom 23. Mai 2017, dass eine nukleare Teilhabe nicht ausgeschlossen sei. Aber in Wahrheit verlangt schon der Nichtverbreitungpakt von 1968 (erstens) einerseits von den Nichtnuklearstaaten den Verzicht und andererseits von den Nuklearmächten die Nichtweitergabe. Von Teilhabe ist da also nicht die Rede. Mit (zweitens) dem „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 verzichtet die BRD ohnehin völkerrechtsverbindlich auf den Besitz von Atomwaffen.
Am 7. Juli 2017 war (drittens) der Atomwaffenverbotsvertrag mit großer Mehrheit von den Vereinten Nationen angenommen worden. Er enthält ein vollständiges Verbot der Lagerung, der Produktion, des Einsatzes, des Transports und selbst der Finanzierung von Atomwaffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag bis heute nicht ratifiziert. Sollte das geschehen, müssten die US-Atomwaffen abgezogen werden, europäische Optionen wären vom Tisch, Transporte durch den deutschen Luftraum und die Finanzierung von Atomwaffen durch deutsche Finanzinstitute wären rechtswidrig.
Aber auch hier sah der Wissenschaftliche Dienst 2017 eine Hintertür: „Im Ergebnis schließt die fehlende Staatspraxis eine Möglichkeit zur Finanzierung ausländischer Atomwaffenpotentiale rechtlich nicht aus. Auch aus dem allgemeinen Völkerrecht ergibt sich derzeit kein Finanzierungs- und Unterstützungsverbot für ausländische Atomwaffenpotentiale.“
„Ein europäisches Nuklearwaffenprogramm wäre legal, besagt eine deutsche Prüfung.“ lautete das Fazit der New York Times am 5. Juli 2017 .

Ukraine zerstört Frühwarnsysteme und strategische Bomber

Unterdessen beunruhigen abseits von der Front und jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit, ukrainische Sabotage-Aktionen an Frühwarnsystemen russischer Nuklearstreitkräfte und an strategischen Bombern.
Am 26. Mai vergangenen Jahres haben ukrainische Drohnen nahe Armawir im Bezirk Krasnodar eine strategische Frühwarnstation der Nuklearstreitkräfte beschädigt.
Und erst vor acht Wochen, am 1. Juni 2025, wurden in den Gebieten Murmansk und im ostsibirischen Irkutsk strategische Bomber der Typen Tu-22 und Tu-95 zerstört. Über das Ausmaß und die Anzahl gibt es unterschiedliche Angaben. Solche Nachrichten gehen im Meer der Kriegsmeldungen unter.
Es geht in der Tat schon um einen anderen Krieg, nämlich einen künftigen Nuklearkrieg. Wäre doch der NATO-Erstschlag nur dann wirksam und nicht selbstmörderisch, wenn der russische Zweitschlag verhindert werden könnte.

Für eine umfassende Friedensordnung

Die NATO unter Führung der USA hat systematisch strategische Bedrohungen gegen Russland aufgebaut. Noch wenige Tage vor dem russischen Einmarsch am 24. Februar 2022 wurde auf der Münchener Sicherheitskonferenz von einer beabsichtigten Stationierung von Atomwaffen in der Ukraine gesprochen.
Säbelrasseln der NATO an der Grenze Russlands, Aufrüstung plus NATO-Perspektive für die Ukraine, politische und militärische Unterstützung des Kiewer Kriegs gegen den Donbass, folgenlose Verstösse gegen das Minsker Abkommen, namentlich die jahrelange Verweigerung eines Autonomiestatus für die Donbass-Republiken, Selenskis Dekret vom 24. März 2021 und die Konzentration militärischer Kräfte an der sogenannten Kontaktlinie - das alles gehört zum militärischen Gesamtbild Anfang 2022. Auch die NATO hat nicht mehr die Frage gestellt, ob, sondern wann Russland die militärische Initiative ergreift. Am 24. Februar 2022 erfolgte sie in Gestalt einer Spezial-Militäraktion, wie die russische Seite sie nennt. Ein Sieg schien sicher, lässt aber auf sich warten. Auf der Gegenseite zeigt die NATO sich weniger am Schicksal der Ukraine als an der Fortdauer des Krieges interessiert.
Der Protest gegen die Mittelstreckenraketen hat in den achtziger Jahren viele Menschen bewegt. Das damals erreichte politische Niveau von Aufklärung und Massenbewegung wäre heute mehrfach fällig. Der Atomkrieg ist näher gerückt. Strategen, die diese Vorgänge als erwünschte Abschreckung deuten, leugnen die Risiken, nicht nur durch die Kürze der Reaktionsfristen.
Ich erinnere an ein bekanntes einschlägiges Ereignis: am 26. September 1983, meldeten wenige Minuten nach Mitternacht die Warnlampen im Serpuchow-15-Bunker bei Moskau, dass mehrere US-amerikanische Atomraketen sich auf russische Ziele zubewegen. Stanislaw Petrow, ein Oberstleutnant, behielt die Nerven, konnte den Alarm als Fehlalarm einstufen.

Die kapitalistische Welt lebt auf Pump. Der Welt-Schuldenberg wuchs laut dem Institute of Internationl Finance (IIF) im ersten Quartal 2025 um 7,5 Billionen Dollar und erreichte die Summe von 324 Billionen Dollar, das ist mehr als die Summe der Werte, die im Zeitraum von drei Jahren auf dem gesamten Globus erarbeitet werden.
Die Schulden wachsen, es schwinden aber die Gelegenheiten, sie abzutragen. Folglich ist Entwertung fällig, plötzlich oder peu à peu, groß oder klein, mein Kapital oder deins. Die dem Kapitalismus gemäße Form der Kapitalvernichtung ist der Krieg. Nach zwei Weltkriegen sollten wir das wissen. Im dritten siegen die Amöben.
Die zivile und zivilisierte Alternative sind Schuldenschnitte zusammen mit entschlossenen und weit gefassten Friedensregelungen, Vereinbarungen zu Rüstungsbegrenzung und Abrüstung. Lange fällig ist die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags durch den Bundestag und dringend der Aufstand gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen.

Klaus, MV der DKP Köln-Innenstadt, 25. August 2025


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