Das neue Polizeigesetz vom 13. Dezember 2018

Referat auf der Mitgliederversammlung der DKP-Gruppe Köln Innenstadt am 15. Januar 2019

Große Demonstration gegen das PolG NRW am 7. Juli 2018 mit zwei Transparenten: «Rechtsstaat verteidigen» von der Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V. und «Hast du noch eine eigene Meinung? Genieße es, solange Du noch kannst!»

Wir reden hier über das, wie es offiziell heißt, «Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen - Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen» vom 13. Dezember 2018. Am 11. April 2018 hatte die Landesregierung die Initiative für ein neues Polizeigesetz ergriffen. In der Intention ähnelt es den Gesetzentwürfen, die in der gleichen Zeit in den meisten Bundesländern (bis auf Thüringen) zur Debatte standen. Besonders viel Empörung erregte die bayrische Fassung, die im Mai auch tatsächlich beschlossen wurde. Gemeinsam ist den Entwürfen die Konstruktion einer „drohenden Gefahr“, die es rechtfertigen soll, den Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Just diese drohende Gefahr war der Begriff, der in der folgenden Diskussion in NRW eine wichtige Rolle spielte. Es folgten Expertenanhörungen und eine große Protestdemonstration in Düsseldorf am 7. Juli mit 18.000 Teilnehmern. Innenminister Reul versprach eine neue Fassung.

Foto: Klaus Stein


Weiter zum Referat.