Wer gehört zur Wallonie? - CETA mit großem „Aber“

Wer gehört zur Wallonie? - CETA mit großem „Aber“
Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober über die Eilanträge von Campact, foodwatch, Mehr Demokratie, Linken und weiteren Klägern gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die Kläger sehen in dem Urteil einen Teilerfolg. Auch das Bündnis „NRW gegen CETA & TTIP“ sieht sich in seiner Kritik an den Freihandelsabkommen bestätigt.
Mit ihrem Urteil haben die Richter mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandels-abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada richteten. Was zunächst enttäuschend klingt, ist in der Sache ein wichtiger Erfolg. Denn die Bundesregierung muss einige Maßgaben befolgen, damit die Rechte der Beschwerdeführer sowie die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gewahrt bleiben. Weiter im .pdf.

Dieses 13-Seitige Referat wurde im Kreisvorstand Köln der DKP vorgetragen und kann hier als .pdf gelesen, heruntergeladen und für gut befunden werden.