Die Verwertung der Erneuerbaren Energie
Referat in der Kölner Innenstadtgruppe
Am 22. März 2014 gingen Tausende Menschen in etlichen Landeshauptstädten auf die Straßen, damit die Energiewende nicht abgesägt wird. Demonstrationen fanden in Düsseldorf, Hannover, Kiel und Potsdam, zudem in Mainz, Stuttgart und Wiesbaden statt.
Die Strompreise haben sich seit 2005 im Bundesdurchschnitt um 44 % erhöht. Millionen Haushalte haben größte Mühe, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Die Strom- und Heizkosten sind ein echtes Armutsrisiko geworden. Dies gilt besonders für prekär Beschäftigte und Hartz IV-Empfänger, deren Unterfinanzierung bei den Stromkosten Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtverband auf jährlich 90 € bis 280 €, je nach Haushalt schätzt.
75 Prozent der Befragten geben an, dass die Strompreise für sie in den vergangenen sechs Monaten gestiegen seien, besonders von den Kosten betroffen waren demnach Bevölkerungskreise mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unterhalb von € 1.750.
Nun hat die Bundesregierung ein »Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes« entworfen. Es liegt seit dem 8. April vor. In der Einleitung dazu schwärmt sie:
»Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist. Zugleich macht sie die Volkswirtschaft unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen und schafft neue Wachstumsfelder mit erheblichen Arbeitsplatzpotenzialen. Die Energiewende verbindet daher wirtschaftlichen mit sozialem und ökologischem Erfolg. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortführen.
Die mit diesem Gesetz vorgelegte grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) ist eine zentrale Maßnahme für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Ziel dieser Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.«
Die erste Beratung der EEG-Novelle steht am 23. Mai im Bundesrat an. Im Juni wird im Bundestag Gelegenheit zur Diskussion sein.
Wolfgang und Raimund haben auf der Mitgliederversammlung der Gruppe Köln Innenstadt 18. April eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Energiewende aufgeworfen und insbesondere die Frage beantwortet, was von der Novelle des EEG zu halten ist.
Klaus Stein
Bild: campact
Referat: Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)