Die Versorgung ist gefährdet: CETA & TTIP
Um die parlamentarischen Entscheidungen weiterhin im Sinne der Ablehnung der Freihandelsabkommen zu beeinflussen, ist es nach wie vor notwendig, den Druck auf der Straße zu erhöhen und damit europaweit deutlich zu machen, dass sich ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen die Freihandelsabkommen stellt.
Doch noch sind weder CETA noch TTIP gescheitert. Wir arbeiten weiter, bis der Spuk wirklich vorbei ist. Der Schwerpunkt der nächsten Monate wird es jedoch, die Ratifizierung von CETA zu verhindern, denn viele Probleme, die TTIP bringen würde, sind in dem fertigen Vertrag mit Kanada ebenso enthalten.
Der nächste Höhepunkt ist am Samstag, dem 17. September. Nach den erfolgreichen Großdemonstrationen am 10. Oktober in Berlin und am 23. April 2016 zum Obama-Besuch in Hannover geht der Protest gegen TTIP und CETA in die nächste Runde: Mit einem bundesweiten Aktionstag wollen wir einmal mehr deutlich machen, dass die Bügerinnen und Bürger diese Abkommen ablehnen. Für diesen Tag plant dasselbe Bündnis, das bereits die erfolgreichen Demonstrationen im Oktober in Berlin und im April in Hannover organisierte, in sieben Städten regionale Großdemonstrationen. Die Demo-Standorte sind jetzt fix: Hamburg, Berlin, Leipzig, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Nürnberg. Auch der DGB ist wieder mit dabei und ruft zur Teilnahme auf.
Die Versorgung ist gefährdet: CETA & TTIP - Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge der Kommunen und Bundesländer
Grundgesetz nimmt auch Länder mit in die Haftung
Die Linke im Bundestag wollte im Dezember 2015 von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wissen, welche Gebietskörperschaft nach Inkrafttreten des Handelsabkommens mit Kanada für Schadensersatzzahlungen aufkommen muss, wenn eine Entscheidung auf Länder- oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD) verweist in der Antwort darauf, dass in Investor-Staat-Schiedsverfahren nur Staaten verklagt werden können. Bei einer erfolgreichen Klage „wäre daher gegenüber dem Investor nur der Bund schadensersatzpflichtig".
Allerdings: Welche Ebene am Ende die Kosten für den Schadensersatz trägt, richtet sich nach nationalen Gesetzen. In Deutschland regelt diese Frage das Grundgesetz: „Die interne Lastenverteilung richtet sich nach Art. 104a Abs. 6 Grundgesetz und dem Lastentragungs-gesetz", schreibt Beckmeyer.