Stellungnahme des Kreisvorstands Köln zum Entwurf des neuen NRW-Polizeigesetzes
Der Verdächtige ist schuldig
Das Polizeigesetz überdehnt den Terrorismusbegriff in Erdogansche Dimensionen
Die sehr weite Fassung dessen, was alles terroristisch sein soll, macht deutlich, dass das Polizeigesetz die gegenwärtige Eigentumsordnung der Republik betonieren soll und sich auf diese Weise beiläufig gegen das Grundgesetz, namentlich gegen den Allgemeinwohlvorbehalt des Eigentums (Artikel 14), die Möglichkeit der Sozialisierung (Artikel 15) sowie allemal gegen die Landesverfassung richtet. So können Streiks oder Aktionen zivilen Ungehorsams nicht nur einfach zu kriminellen, sondern sogar zu terroristischen Aktionen juristisch umgedeutet werden, ohne dass Rechtsmittel dagegen eingelegt werden können. Das ist keine Kleinigkeit, sondern muss alarmieren, leider tauchte dieser Aspekt in bisherigen Stellungnahmen noch nicht auf.
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