Das Recht auf Nahrung...
In Deutschland sind 1,5 Millionen Menschen auf „Tafeln“ angewiesen
UZ, 11. März 2016. Das Recht auf Nahrung ist Bestandteil der Menschenrechtserklärung der UNO von 1948 (Artikel 25), allerdings nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953. Das liegt womöglich daran, dass letztere für die Unterzeichnerstaaten, unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland, rechtlich verbindlich ist. In der der Europäischen Menschenrechtskonvention klafft aber eine Lücke: es fehlen die sozialen Menschenrechte. Folglich gibt es keine Ämter für Lebensmittelausgabe, die für die Vermeidung von Hunger zuständig wären.
Das leisten stattdessen gemeinnützige Vereine, sogenannte Tafeln, deren freiwillige und ehrenamtliche Helfer den Hunger bekämpfen. Sie sammeln Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen oder knapp davor ist. Überproduktion oder beschädigte Verpackungen führen ebenfalls zur Unverkäuflichkeit mit der Folge, dass solche Lebensmittel an die Tafeln gegeben werden. Insgesamt kommen da etwa 100 000 Tonnen im Jahr zusammen, immer noch nur ein Bruchteil der Menge von Lebensmitteln, die im Müll landet. Die erste deutsche Tafel ist bald nach der Wende in Berlin gegründet worden, als Gründungsdatum gilt der 22. Februar 1993. 1994 folgten München, Neumünster und Hamburg. 1995 waren es schon 35. Auch die Kölner Tafel wurde 1995 gegründet.